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OLG Hamm - Entscheidung vom 18.08.1999

5 UF 508/98

Normen:
BGB § 1685 Abs. 1
FGG § 13a Abs. 1
ZPO § 621e Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2000, 1110

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Anordnung des Umgangsrechts ist gemäß § 621 e Abs. 1 ZPO zulässig und begründet. Den antragstellenden Großeltern kann gemäß § 1685 Abs. 1 BGB kein Umgangsrecht mit ihrer am [...]
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