Eine andere Folgerung zieht das OLG Düsseldorf (Urteil - 22 U 254/96 - 12.9.1997, DRsp-ROM Nr. 1997/9150 = MDR 1998, 205 ) aus den dort zu beurteilenden Einzelfallumständen: 'Schon in der schriftlichen Einladung war [...]
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