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»1. Für die Überleitung eines vorhandenen Weges als öffentliche Straße in den Rechtszustand nach dem Sächsischen Straßengesetz sind allein die tatsächlichen Verhältnisse bei Inkrafttreten des Gesetzes am Stichtag des 16.2.1993 maßgebend. 2. Hat der privat
»Hält sich ein ehemaliger Vertragsarbeitnehmer der DDR unerlaubt und ohne Kenntnis der zuständigen Ausländerbehörde jedenfalls nicht nur kurzfristig im Bundesgebiet auf, dann hat er schon deshalb keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis gem
Waffenrecht; aufschiebende Wirkung; Verwaltungsakt - Widerruf einer Waffenhandelserlaubnis; Waffenhandelsbuch; Munitionshandelsbuch; intendiertes Ermessen
»1. Der ursprüngliche Zweck eines Aufenthaltes zur Durchführung eines Hochschulstudiums ist grundsätzlich mit dem berufsqualifizierenden Abschluß dieses Studiums erfüllt. Ein weiteres Hochschulstudium begründet deshalb einen neuen Aufenthaltszweck, es sei
»1. Die Nachzugsvorschrift der Nr. 6 der Bleiberechtsregelung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 17.6.1993 ist auch dann anwendbar, wenn der die Aufenthaltsbefugnis beantragende Ausländer bereits im Bundesgebiet lebt und nicht aus dem Ausla
1. Abschleppkosten stehen der Kommune kraft Gesetzes zu; ihre Erhebung ist nicht davon abhängig, daß sie durch Verwaltungsakt förmlich festgesetzt werden. 2. Fahrzeuge im Haltverbot dürfen abgeschleppt und anschließend sichergestellt werden, ohne daß zuvo
»Wegen exilpolitischer Betätigung droht bei einer Rückkehr in die Türkei dort - wenn überhaupt - nur exponierten Personen politische Verfolgung. Zu diesem Personenkreis gehören in der Regel nicht einfache Teilnehmer an Demonstrationen und Hungerstreiks, O
»1. Kurden unterliegen in keinem Landesteil der Türkei allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Verfolgung im Sinne einer Gruppenverfolgung. 2. Kurdische Volkszugehörige sind - jedenfalls - im Westen der Türke
Bildungswesen; Prüfungen; sonstiges Verwaltungsverfahren, Wiedereinsetzung - Gesetzliche Ausschlußfrist; Stichtagsregelung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Härtefallregelung
»1. Streitigkeiten zwischen Organen oder Organteilen der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) über innerorganschaftliche Rechte sind im verwaltungsgerichtlichen Organstreitverfahren zu entscheiden. 2. Bei den dem Direktor
Handwerk; einstweilige Anordnung; Verwaltungsakt (Nebenbestimmung)
»1. Eine Werbetafel verstößt gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften i.S.v. § 77a SächsBO, wenn sie formell illegal ist. Ob die Beseitigung einer Werbetafel auch nach Maßgabe des § 77a SächsBO nur unter der einschränkenden Voraussetzung gefordert werden
»Wird ein Ausländer unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ausgewiesen und gleichzeitig sein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt, dann hat er an einem Aussetzungsverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gegen den Sofortvollzug der Ausw
Vertreter, Rechtsmittel, Streitwert - Streitwertbeschwerde, Postulationsfähigkeit
»Bindungswirkung gegenüber einem Nachbarn entfaltet nur der positive, d.h. den Bauherrn begünstigende Inhalt eines Bauvorbescheides. Die Ablehnung des Antrages auf Erteilung eines Bauvorbescheides bewirkt keine in der Zukunft fortdauernde Feststellung der
»Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes in einem ausländerrechtlichen Verfahren, auch ohne weitere Weisung des von ihm vertretenen Ausländers rechtzeitig einen Rechtsbehelf gegen eine den Interessen dieses Ausländers zuw
»1. Die im Rahmen des Antrags auf Zulassung der Berufung/Beschwerde normierte Darlegungspflicht gebietet, die Zulassungsgründe so darzulegen, daß das Oberverwaltungsgericht in die Lage versetzt wird, allein anhand der Antragsbegründung und des Akteninhalt
»1. Eine Verbotsverfügung i.S.d. § 15 Abs. 1 VersG kann nur in Betracht kommen, wenn dies zum Schutz elementarer Rechtsgüter erforderlich ist. 2. Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung i.S.d. § 15 Abs. 1 VersG liegt nur dann
»Wirft der in der Hauptsache erledigte Rechtsstreit schwierige Fragen auf, die den Ausgang des Verfahrens offen erscheinen lassen, entspricht es in der Regel der Billigkeit nach § 161 Abs. 2 VwGO, den Parteien die Kosten je zur Hälfte aufzuerlegen (Abweic
»Eine Beurteilung über die Zumutbarkeit von Lärmbeeinträchtigungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG hat zunächst zur Voraussetzung, daß die Behörde nachprüfbare Feststellungen trifft über das Ausmaß und die Art und Weise dieser Beeinträchtigungen.«
»1. Zur Auslegung der gesetzlichen Schutzgründe der künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung eines Kulturdenkmals. 2. Zum Begriff des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines Kulturdenkmals. 3. Zu den Anforderungen an die Begrün
»1. Besorgnis einer Beeinträchtigung durch altlastenverdächtige Flächen wird gesetzlich vermutet und setzt keine unmittelbare Gefährdung voraus. 2. Zur hinreichenden Bestimmtheit des Gebotes, einen Sanierungsplan vorzulegen. 3. Die (Gesamt-)Rechtsnachfolg
»Für die Rechtswegbeschwerde an das Oberverwaltungsgericht besteht Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 S. 1 VwGO. Aus dem lediglich für den Fall der Rechtsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in § 67 Abs. 1 S. 2 VwGO ausdrücklich erwähnten Vertretungs
»1. Eine ordnungsgemäße Anhörung im Sinne von § 28 VwVfG erfordert die Anhörung durch die für die Sachentscheidung zuständige Behörde. 2. Eine Aussetzung des Verwaltungsgerichtsverfahrens zur Heilung eines Verfahrensfehlers kommt nur in Betracht, wenn die
»1. Eine zulässige Klageerhebung erfordert es, daß der Kläger Klarheit hinsichtlich seines Rechtsschutzziels schafft. 2. Die Geltung des § 2 Nr. 5 BAföG-EinkommenV für Bewilligungszeiträume ab 1.7.1992 stellt keine unzulässige Rückwirkung dar.«
»1. Die Grenzabstandsflächen des § 5 Abs. 5 SächsBestG gelten nicht lediglich im Fall der Neuerrichtung eines Friedhofes, vielmehr auch im Fall der beabsichtigten Realisierung eines zu einem Friedhof benachbarten Vorhabens. 2. Die Grenzabstandsregelung de
1. Gebietskörperschaften sind gem. § 73 Abs. 1 DDR-KommVerf. zur Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren und zum Erlaß einer entsprechenden Gebührensatzung berechtigt. 2. Bestimmt eine Abfallsatzung den Eigentümer, Pächter und Mieter eines Grundstücks als
»1. Zur Frage, inwiefern eine lange Zeit zurückliegende inoffizielle Tätigkeit für das MfS bei der Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung Berücksichtigung finden kann. 2. Bei Rücknahme der das Beamtenverhältnis begründenden Ernennung werden a
»1. Die Ausfertigung einer Satzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan ist i.S.v. § 9 Abs. 3 S. 1 BauGB-MaßnahmenG i.V.m. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB fehlerhaft, wenn dem Satzungsbeschluß des Gemeinderats nur Skizzen, Schemazeichnungen und Photog
»1. Für die Statthaftigkeit einer Beschwerde bedarf es nur in den von § 146 Abs. 4 VwGO genannten Fällen einer vorherigen Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht. Im übrigen bestimmt sich die Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO. 2. Di
»1. Art. 1 § 2 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des AsylbLG vom 26.5.1997 (AsylbLG n.F.) gilt für alle sich derzeit im Bundesgebiet aufhaltenden Leistungsberechtigten nach § 1 des AsylbLG n.F. 2. Die Neuregelung stellt keinen Verstoß gegen Art. 2 A
»Die -zweistufige- Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung eines Bürgermeisters i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG erfordert die Feststellung der Tätigkeit des Bewerbers für das frühere MfS und sodann die Erstellung einer Prognose, ob der Bewerber sich im Li
»1. Die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in den Schulen im Freistaat Sachsen verletzt die Schüler in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 15 SächsVerf i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip sowie die Elt
Wertet die Verwaltungsbehörde eine Straftat des Inhabers der Fahrerlaubnis beim Führen eines Kfz nach dem Punktesystem der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 b StVZO ohne vorherige Prüfung ihrer Bindung an die Feststellungen im strafgerichtlichen U