Entscheidung
»Zur Einschränkung des Notwehrrechts bei einem bedingt vorsätzlich herbeigeführten Schußwechsel.«
BGH (5 StR 493/93)Datum: 26.10.1993
Fundstelle: BGHSt 39, 374; JZ 1994, 312; JZ 1994, 374; JuS 1994, 711; MDR 1994, 183; NJW 1994, 183; NJW 1994, 871; NStZ 1994, 277
Auszug:
Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und mit Vergehen nach dem Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Hiergegen richtet sich die [...]
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