Entscheidung
»Zum Betrug durch Unterlassen der Aufklärung gegenüber der überweisenden Bank, wenn ein Bankkunde - Kontoinhaber - den versehentlich zuviel überwiesenen Betrag abhebt.«
BGH (4 StR 648/93)Datum: 16.11.1993
Fundstelle: BB 1994, 104; BGHSt 39, 392; JZ 1994, 419; JuS 1994, 804; MDR 1994, 186; NJW 1994, 950; NStZ 1994, 544; StV 1994, 182; WM 1994, 939; wistra 1994, 62
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