Entscheidung
Voraussetzungen der Befreiung des Verkäufers von der Einstandspflicht für die Erfüllung einer Gattungsschuld
BGH (VIII ZR 259/92)Datum: 01.12.1993
Fundstelle: BGHR BGB § 279 Einstandspflicht 2; DB 1994, 1568; DRsp I(130)371b; DRsp I(130)376c; JZ 1994, 625; JZ 1994, 626; JuS 1994, 526; MDR 1994, 135; NJW 1994, 515; WM 1994, 301; ZIP 1994, 136
Auszug:
Die Beklagte zu 2 ist persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 1 (im folgenden: Beklagte), einer Porsche Direkthändlerin. Der Kläger unterhielt als Wiederverkäufer von Kraftfahrzeugen zu ihr seit [...]
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