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BGH - Entscheidung vom 15.06.1993

XI ZR 111/92

Normen:
ZPO § 287, § 519 Abs. 3 Nr. 2, § 547

Fundstellen:
BGHR BGB § 1105 Abs. 1 Altenteil 2
BGHR BGB § 676 Auskunftsvertrag 16
BGHR ZPO § 287 Abs. 1 Vermögensschaden 1
BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Anfechtungsgründe 4
BGHR ZPO § 547 Verwerfung 1
KTS 1994, 143
MDR 1994, 830
NJW 1993, 3073
VersR 1994, 68
WM 1993, 1735

Die Klägerin verlangt aus eigenem Recht und aus abgetretenem Recht ihres Vaters von der Beklagten, die ihr und ihrem früheren Ehemann Darlehen in einer Gesamthöhe von ca. 485000 DM gewährt hatte, 89958 DM [...]
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