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BGH - Entscheidung vom 18.02.1993

I ZR 219/91

Normen:
UWG § 3
ZPO § 253 Abs.2 Nr.2

Fundstellen:
AfP 1993, 567
BB 1993, 1044
BGHR UWG § 3 Werbung, redaktionelle 1
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Bestimmtheit 23
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Unterlassungsantrag 4
GRUR 1993, 565
LM H. 11/93 § 253 ZPO Nr. 102
MDR 1993, 632
NJW-RR 1993, 936
wrp 1993, 478

Die beklagte Verlagsanstalt gibt die entgeltlich vertriebene Zeitschrift 'N. -Magazin' heraus, in welcher sie über neue Produkte und Dienstleistungsangebote berichtet. Der Beitrag über ein Faltenglättungsmittel war [...]
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