Entscheidung
»Im Rahmen des § 173 StGB ist die Verwandtschaft kein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB.«
BGH (2 StR 336/93)Datum: 29.09.1993
Fundstelle: BGHSt 39, 326; JuS 1994, 440; MDR 1994, 288; NJW 1994, 271; NStZ 1994, 181; StV 1995, 250
Auszug:
I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Anstiftung zum Beischlaf zwischen Verwandten in zwei Fällen, homosexuellen Handlungen in zwei Fällen und versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei [...]
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