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Entscheidung

»Die konkrete Ausgestaltung eines Abhängigkeitsverhältnisses ist bei Straftaten gegen § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB ein tauglicher Strafzumessungsgrund.«

BGH (1 StR 625/93)

Datum: 09.11.1993

Fundstelle: MDR 1994, 289; NJW 1994, 1078; NStZ 1994, 183

Auszug:
I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung [...]