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BGH - Entscheidung vom 22.06.1993

X ARZ 340/93

Normen:
ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5

Fundstellen:
BB 1994, 746
BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5 Bindungswirkung 7
DRsp IV(413)227Nr. 4a
MDR 1994, 944
NJW 1993, 2810
WM 1993, 1822

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bezahlung von 3. 856, 13 DM für Lieferung von Industriegas und Flaschenmiete. Sie hat den Erlaß eines Mahnbescheids beantragt und dazu mit Antrag vom 11. November 1992 [...]
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