Entscheidung
»Bekräftigt ein Erpresser die Drohung, Bierflaschen der genötigten Brauerei mit Salzsäure auf den Markt zu bringen, dadurch, daß er demonstrativ eine derart präparierte Bierflasche in einem Verkaufsregal aufstellt, so ist das Tatbestandsmerkmal des Beisichführens im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt.«
BGH (3 StR 419/93)Datum: 22.12.1993
Fundstelle: BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 - Beisichführen 3; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 3 - Gefahr 1; JR 1995, 171; JuS 1994, 891; Kriminalistik 1994, 741; MDR 1994, 398; NJW 1994, 1166; NStZ 1994, 187; StV 1994, 656
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten W. wegen versuchter (schwerer) räuberischer Erpressung und wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt und im übrigen [...]
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