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BGH - Entscheidung vom 03.12.1993

V ZR 275/92

Normen:
ZPO § 513, Abs. 1, § 338

Fundstellen:
BB 1994, 316
BGHR ZPO vor § 1 Meistbegünstigungsgrundsatz 5
BGHR ZPO § 338 Berufung 1
BGHR ZPO § 513 Abs. 1 Berufung, unzulässige 1
DRsp IV(415)221Nr. 3
JuS 1994, 437
MDR 1994, 199
NJW 1994, 665
VersR 1994, 833
WM 1994, 761

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung. Die Prozeßbevollmächtigten der Parteien haben im Termin vor dem Landgericht nach Erörterung der Sach- und Rechtslage die [...]
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