Entscheidung
»1. Zu dem Erfordernis der Individualisierung von Zeugen, die in einem - Fragenkomplexe betreffenden - Beweisantrag lediglich mit Namen und Wohnort bezeichnet werden. 2. Zum Umfang der Aufklärungspflicht.«
BGH (3 StR 446/93)Datum: 08.12.1993
Fundstelle: BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Umfang 1; BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 28; BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 29; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Beweisantragsrecht 3; BGHSt 40, 3; JR 1994, 288; MDR 1994, 602; NJ 1994, 191; NJW 1994, 1294; NStZ 1994, 247; StV 1994, 169; VRS 86, 449
Auszug:
Das Landgericht hat wegen versuchten Totschlags zum Nachteil des Nebenklägers I. D. die Angeklagten F. G. und Fa. G. verurteilt. Der Nebenkläger erstrebt mit der mit der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts [...]
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