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SchlHOLG - Entscheidung vom 09.11.1992

15 UF 159/89 - wu.

Normen:
BGB § 1603

Fundstellen:
FamRZ 1993, 994
LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 90
SchlHA 1993, 68

Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Beträgen, die für die Vermögensbildung aufgewandt wurden, vgl. bereits OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1988, 522 , LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 19; zur Finanzierung eines Eigenheims [...]
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