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Hat die Antragsgegnerin allein Berufung gegen den Scheidungsausspruch eingelegt, so schließt § 612 Abs. 4 ZPO ein Versäumnisurteil gegen sie nicht aus, da § 542 Abs. 1 ZPO, wonach ein Versäumnisurteil gegen den Berufungskläger, durch das seine Berufung zu
A. Entspricht eine von vornherein geplante weitere Ausbildung (hier: Besuch der Fachoberschule mit dem Ziel Informatik/BWL zu studieren) nach Abschluß einer Lehre nicht den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes, so
Verfahrensgebühr bei Abänderung rechtskräftiger Versorgungsausgleichsentscheidungen
1. Durch die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Betreuungssachen durch das Betreuungsgesetz ist der Grundsatz der Stetigkeit der Betreuung, der dem maßgebenden Wohl des Betroffenen am ehesten dient, nicht angetastet worden. 2. Der Übergang bisher
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 20 %
Schmerzensgeld für einen fünfjährigen Jungen wegen schwerer Armverletzung
1. Eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung i.S.d. § 3 Nr. 4 AUB liegt im allgemeinen nur bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit vor, die bei Radfahrern erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo beginnt (unter Hinweis auf LG Hildesheim ZfS 1992,
Der allein aus der Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens gezogene Schluß auf eine vorsätzliche Begehungsweise ist rechtlich nicht zulässig, weil nicht jedes ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrszeichen bewußt wahrgenommen wird.
1. Ein wichtiger Grund nach § 65a, 46 FGG für die Abgabe des Betreuungsverfahrens an das Wohnsitzgericht des Betroffenen liegt nicht vor, wenn die am bisherigen zuständigen Gericht ansässige Betreuungsbehörde als Betreuer entlassen und eine natürliche Per
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Der Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB (oder ein Absehen davon nach § 56 f Abs. 2 StGB mit den entsprechenden Zusatzentscheidungen) ist, bevor die Anlaßtat rechtskräftig abgeurteilt ist, regelmäßig nur unter folgenden Voraussetzung
Werden nach dem faktischen Abschluß der Ermittlungen nur noch solche Ermittlungshandlungen vorgenommen, die zu einem früheren Zeitpunkt hätten durchgeführt werden können, so ist die Aufrechterhaltung des Haftbefehls über sechs Monate hinaus nicht gerechtf
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Kampfpanzer; Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädelprellung mit Gehirnerschütterung und multiplen Prellungen und Quetschungen mit etwa ein Jahr andauernder vollständiger Lähmung des linken Arms
Fehlerhafte Abtrennung trotz Einverständnis der Parteien
Eine Tonbandaufnahme in der Hauptverhandlung gegen den Willen eines Zeugen verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht und ist daher unzulässig. Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes war daher aufzuheben.
Fälle übergeleiteter Vormundschaften und Pflegschaften nach Art. 9 § 1 BtG unterfallen nicht der zwingenden Abgaberegelung nach Art. 9 § 5 Abs. 2 Satz 3 BtG. Diese Regelung gilt nur für die in Art. 9 § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 BtG genannten Verfahren oder we
Der Umstand, daß der Verurteilte nach dem letzten tatrichterlichen Urteil und verstärkt nach der Rechtskraft des Urteils berufliche Tatsachen schafft, die bei seiner Inhaftierung die Gefahr - auch großer - wirtschaftlicher Nachteile für ihn und seine Fami
Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Reststrafe (Halbstrafe) zur Bewährung nach einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Auch gegen einen Wiederholungstäter kann selbst bei einschlägigen Vorverurteilungen zu Freiheitsstrafe eine angemessene Geldstrafe ausreichend sein, um ihn genügend zu beeindrucken, wenn wegen des zeitlichen Abstands der Vorstrafen und den Umständen und d
Regelung nachehelicher Unterhaltsansprüche
Die gesetzliche Vermutung des § 1610a BGB gilt nicht für die Arbeitsunfallrente gemäß §§ 547, 580 RVO.
Arbeitsunfall-Rente nach §§ 547, 580 RVO
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
»Eine einverständliche Ehescheidung kommt nur unter den Voraussetzungen des § 630 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Betracht. Sind diese nicht erfüllt, liegen die 'Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe' im Sinne des § 1933 BGB bezogen auf eine einverständliche Sche
»Es besteht für die Dauer des Trennungsjahres keine Verpflichtung des bei Trennung eingeschränkt erwerbstätigen Ehegatten, den Aufstockungsunterhalt durch Ausweitung der Halbtagsbeschäftigung selbst zu verdienen.« Auch nach Ablauf des Trennungsjahres hat
Pflichten des Anwalts, der nach erstinstanzlicher Abweisung einer Unterhaltsklage wegen fehlender Leistungsfähigkeit den Schuldner vor dem Berufungsgericht vertritt.
Die Übergangsregelung des Art. 9 § 5 Abs. 2 Satz 3 BtG erfaßt nicht alle alten Zuständigkeiten, die jetzt dem Betreuungsgesetz unterfallen (wie Senatsbeschluß vom 27.5.1992, Az. 2 W 41/92, FamRZ 1993, 450, entgegen BayObLG, Beschluß vom 21.5.1992, Az. 3Z
Installation eines zusätzlichen Heizkörpers im Bereich eines Sondereigentums auch ohne akute Minderung der allgemeinen Wärmeversorgung als zu vermeidender Nachteil der übrigen interessierten Miteigentümer
Obwohl die Ehe auch eine Geschlechtsgemeinschaft ist, und zum ehelichen Verkehr verpflichtet, bedeutet dies freilich nicht, daß die getrennt lebende Ehefrau bis zur Rechtskraft der Scheidung ehelichen Geschlechtsverkehr erdulden muß. Sie kann daher von ih
In besonderen Eilfällen ist eine zivilrechtliche Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 1846, 1906 BGB auch außerhalb eines anhängigen Betreuungssverfahrens ohne vorherige Betreuerbestellung zulässig, auch in direktem Anschluß an eine öffentlich-rechtliche Un
Ausgleichsansprüche nach endgültiger Trennung der Ehepartner
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 25 %
Haftungsverteilung bei Unfall im Begegnungsverkehr ohne Berührung der entgegenkommenden Fahrzeuge
Wird ein Antrag auf laufende Unterhaltszahlungen im Revisionsverfahren beschränkt, ist nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht eine Erweiterung des Antrags nur für die Zukunft, nicht auch für die Vergangenheit möglich.
Beträge für die Vermögensbildung sind - mit Ausnahme der Arbeitnehmersparzulage - bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners auch dann nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn sie vom Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen
Mietrecht: Ehewohnung; Rückgabe der Mietsache; Räumungsklage; Rechtsschutzinteresse
1. Schäden, die bei der Reparatur eines Kraftfahrzeugs an Sachen Dritter entstehen, sind Schäden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs i.S. der Benzinklausel der BBR PHV. 2. Der Halter eines abgemeldeten Kraftfahrzeugs, der nicht gleichzeitig dessen Eigentüm
Zur Bemessung der Entschädigung für Abwasseruntersuchungen.
1. Versicherungsfall Unfall steht nach der Rspr. des BGH selbständig und gleichwertig neben dem Verlust durch Entwendung. 2. Der Nachweis, daß der Versicherungsnehmer das versicherte Kfz im Unfallzeitpunkt selbst gelenkt und den Unfall grob fahrlässig her
Richtet sich eine Abänderungsklage in Unterhaltssachen gegen den Unterhaltsberechtigten und hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat der Europäischen Gemeinschaft, so folgt die internationale und örtliche Zuständigkei
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung auf einem Autobahnparkplatz
Ein prozessuales Anerkenntnis kann weder wegen Irrtums angefochten noch entsprechend der Vorschrift des § 219 ZPO widerrufen werden. Ein Widerruf eines Anerkenntnisses, das laufende Unterhaltszahlungen betrifft, ist jedoch möglich, wenn ein Abänderungsgru