Die nach § 25 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Streitwert mit dem angefochtenen Beschluß, auf den hin es sich für örtlich (richtig entsprechend den Gründen des [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!