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KG - Entscheidung vom 23.06.1992

1 AR 10/92

Normen:
BGB §§ 2353 ff.
FGG § 4, § 5, § 73

Fundstellen:
DRsp IV(470)275a
DtZ 1992, 333
FamRZ 1992, 1351
OLGZ 1993, 15
Rpfleger 1992, 487

Die Erblasserin verstarb im März 1956 in Potsdam, ihrem letzten Wohnsitz. Sie besaß Grundbesitz in Berlin-Wilmersdorf. Das AG Schöneberg erteilte unter dem 27.8.1956 einen gemeinschaftlichen Erbschein, wonach die [...]
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