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KG - Entscheidung vom 01.04.1992

26 W 1251/92

Normen:
VermG § 3 Abs. 3, §§ 4, 9, 10, 20

Fundstellen:
DRsp V(525)14Nr.15
ZOV 1992, 163

»Für das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausschlußtatbestände nach dem Vermögensgesetz sind allerdings die Antragsgegner als Verfügungsberechtigte beweisbelastet. Diese Beweislastverteilung unterliegt keinen [...]
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