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KG - Entscheidung vom 19.06.1992

13 U 262/92

Normen:
BGB § 134
StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
CR 1993, 87 (LS)
DRsp I(111)196a
NJW 1992, 2771

a. »Der strafrechtliche Schutz des einem Rechtsanwalt anvertrauten Berufsgeheimnisses (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB ) dient dem allgemeinen Interesse an der Verschwiegenheit der Angehörigen der in § 203 StGB aufgeführten [...]
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