»... Der Senat hält .. [die seit dem 1. 1. 1987 geltende Vorschrift des] § 23 a UWG .. für verfassungsrechtlich unbedenklich. ... Ein Verstoß des § 23 a UWG gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu Lasten [...]
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