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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 02.06.1986

3 Ss 294/86

Normen:
OWiG § 66 Abs.1 Nr.3, § 71
StPO § 264
StVZO § 31 Abs.2, § 36, § 69 a Abs.5 Nr.3

Fundstellen:
DRsp IV(468)153c
MDR 1986, 959
VRS 71, 294

Der Senat prüft, ob ein Bußgeldbescheid, der eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 5 Nr. 3 StVZO ahndet, eine ausreichende Grundlage für ein gerichtliches Verfahren auch dann darstellt, wenn er den Anforderungen des § [...]
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