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OLG München - Entscheidung vom 02.03.1984

10 U 3850/83

Normen:
BGB §§ 249, 254 Abs. 2

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden G-1/4
VersR 1984, 1054

Von der Rechtsprechung wird ein Mitverschulden i.S. von § 254 Abs. 2 BGB für gegeben gehalten, wenn der Geschädigte die Maßnahmen unterläßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder [...]
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