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BGH - Entscheidung vom 30.05.1963

III ZR 230/61

Normen:
GG Art. 14
Württembergisches Gesetz betreffend die Zwangsenteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken v. 20.12.1888, RegBl 446, i.d.F. des 2. Änderungsgesetzes vom 23.09.1939, RegBl 124

Fundstellen:
BB 1963, 1281
BRS 19 Nr. 111
BRS 19 Nr. 75
LM Nr. 1 zu Württ ZwangsenteingungsG
LM Nr. 1 zu Württ. ZwangsenteingungsG
MDR 1963, 992
NJW 1963, 1916
VerwRspr 16 Nr. 137
VerwRspr 16, 137
WM 1963, 1128

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 1961 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Revisionsrechtszuges zu tragen. Von Rechts wegen [...]
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