Der Unternehmer trägt damit auch die Vergütungsgefahr. Es gelten die §§ 323 ff. BGB . § 645 BGB ist lex specialis dazu. Zur abweichenden Regelung beim VOB -Vertrag siehe § 7 VOB/B. BB 1963, 956 BGHZ 40, 71 LM § 645 BGB [...]
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