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BGH - Entscheidung vom 02.07.1963

5 StR 217/63

Normen:
StPO § 218

Fundstellen:
BGHSt 18, 396

Die in der Revisionsbegründungsschrift vom 1. März 1963 erhobenen Rügen sind offensichtlich unbegründet. Der Erörterung bedarf nur die vom Angeklagten zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte Verfahrensrüge. [...]
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