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BGH - Entscheidung vom 13.12.1963

4 StR 379/63

Normen:
StGB § 226a

Fundstellen:
BGHSt 19, 201

Freiwillige Entmannung ist unter engen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Als rechtliche Grundlage kommt § 14 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 idF der [...]
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