Anlage: (zu § 6 Absatz 1)
EnEV ( Energieeinsparverordnung )
Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes Wird bei Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 2 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13829:2001-02 mit dem dort beschriebenen Verfahren B bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - folgende Werte nicht überschreiten:
- | bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen | 3,0 h-1 und |
- | bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen | 1,5 h-1. |
- | bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen | 4,5 m·h-1 und |
- | bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen | 2,5 m·h-1. |
Stand: 01.04.2024
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