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Beamtenversorgungsgesetz
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Beamtenversorgungsgesetz
BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit
Abschnitt 5 Unfallfürsorge
Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 8 Sondervorschriften
Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen
Abschnitt 10 Übergangsvorschriften
Abschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts
Abschnitt 14 Schlussvorschriften
Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 14 Höhe des Ruhegehalts
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 15 a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion
§ 6 a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 12 b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 12 a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 14 a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
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§ 14 Höhe des Ruhegehalts
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§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
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§ 12 a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
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§ 11 Sonstige Zeiten
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
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§ 14 a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes