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StPO Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
§ 363 Unzulässigkeit
§ 372 Sofortige Beschwerde
§ 369 Beweisaufnahme
§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
§ 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
§ 364 a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren
§ 364 Behauptung einer Straftat
§ 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung
§ 370 Entscheidung über die Begründetheit
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
§ 373 a Verfahren bei Strafbefehl
§ 364 b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
§ 360 Keine Hemmung der Vollstreckung
§ 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
§ 366 Inhalt und Form des Antrags
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
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