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Miet- und Wohnrecht
Wohnungsbau- und Familienheimgesetz
Teil VI. Ergänzungs-, Durchführungs- und Überleitungsvorschriften
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Miet- und Wohnrecht
Wohnungsbau- und Familienheimgesetz
Teil VI. Ergänzungs-, Durchführungs- und Überleitungsvorschriften
Erster Abschnitt. Ergänzungsvorschriften
Zweiter Abschnitt. Durchführungsvorschriften
Dritter Abschnitt. Überleitungsvorschriften
Dritter Abschnitt. Überleitungsvorschriften
§ 116 § 108 und § 111 im Land Berlin
§ 108 Wohnungen und Wohnräume, auf die § 4 nicht anzuwenden ist
§ 112 Gültigkeit von Verweisen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften
§ 115 Entscheidung des Finanzamtes über Grunderwerbsteuer
§ 115a Annuitätszuschüsse 1971
§ 111 Überleitungsvorschriften für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind
§ 110 (weggefallen)
§ 114 Anwendung der § 39 und § 82 Wohnungsbauänderungsgesetz 1980
§ 115c Anwendung bei bis 01.01.1995 nicht bestandskräftig abgeschlossene Verfahren
§ 113 Vorbehalte
§ 109 Ein-/Zweifamilienhäuser von Genossenschaften, auf die § 4 nicht anzuwenden ist
§ 115b Fassung § 25 Abs. 1 für Aussiedler/Umsiedler bis 1992
§ 116a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
Dritter Abschnitt. Überleitungsvorschriften
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§ 116 § 108 und § 111 im Land Berlin
§ 108 Wohnungen und Wohnräume, auf die § 4 nicht anzuwenden ist
§ 112 Gültigkeit von Verweisen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften
§ 115 Entscheidung des Finanzamtes über Grunderwerbsteuer
§ 115a Annuitätszuschüsse 1971
§ 111 Überleitungsvorschriften für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind
§ 110 (weggefallen)
§ 114 Anwendung der § 39 und § 82 Wohnungsbauänderungsgesetz 1980
§ 115c Anwendung bei bis 01.01.1995 nicht bestandskräftig abgeschlossene Verfahren
§ 113 Vorbehalte
§ 109 Ein-/Zweifamilienhäuser von Genossenschaften, auf die § 4 nicht anzuwenden ist
§ 115b Fassung § 25 Abs. 1 für Aussiedler/Umsiedler bis 1992
§ 116a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands