Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die vertragswidrige Weigerung des Vermieters, das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben, insbesondere schon vor der Überlassung an den Mieter vorhandene Mängel zu beseitigen, stellt eine positive Vertragsverletzung dar, die nach § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.1) BGH vom 12.10.1977 – VIII ZR 73/76, NJW 1978, 103; a.A. Staudinger/Emmerich, Vorbem. zu § 537 BGB Rdn. 20, der § 326 BGB anwenden will; ebenso Kraemer in Bub/Treier, III Rdn. 2834. Nach Überlassung der Mietsache wird die auf pVV gestützte Ersatzpflicht von § 536a BGB verdrängt. Der Anwendungsbereich der pVV beschränkt sich daher auf Pflichtverletzungen des Vermieters, die keinen Mangel zur Folge haben.2) Emmerich/Sonnenschein, § 537 BGB Rdn. 12. Verletzung von Aufsichts-3) OLG Frankfurt/M. vom 03.02.1983 – 15 U 277/81, WuM 1984, 78. oder Aufklärungspflichten;4) BGH vom 14.06.1976 – III ZR 81/74, WPM 1976, 1056. unberechtigte Vermieterkündigung z.B. unter Vorspiegelung [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen