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Amtsgericht ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Antrag auf Gestattung einer Ersatzvornahme Vollstreckung aber nach § 888 ZPO, wenn der Vollstreckungsschuldner den Garten vermietet oder nur dem Mieter des Hauses zum Gebrauch unentgeltlich überlassen hat. In beiden Fällen hat er den unmittelbaren Besitz an dem Garten verloren. Damit scheidet die Vollstreckung nach § 887 ZPO aus, wenn wie hier der Nutzer mit der durchzuführenden Maßnahme nicht einverstanden ist; vgl. im Einzelnen BayObLG, Beschl. v. 29.12.1988 – BReg 2 Z 79/88, BayObLGZ 1988, 440, 441 f. In der Zwangsvollstreckungssache der Wohnungseigentümergemeinschaft ..., vertreten durch den Verwalter § 9b Abs. 1 WEG. ... – Gläubigerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... gegen den Wohnungseigentümer ..., – Schuldner – vertreten durch ... Namens und im Auftrag der Gläubigerin wird beantragt zu beschließen: 1. Die Gläubigerin wird ermächtigt, – die gemäß beigefügter vollstreckbarer Ausfertigung [...]
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