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Checkliste für den Verwaltungsbeirat: Überprüfung der Jahresabrechnung I. Abrechnung für Kalenderjahr (01.01. d.J. bis 31.12. d.J.) erfolgt II. Zwingender Inhalt (BGH, Urt. v. 04.12.2009 – V ZR 44/09, NJW 2010, 2127) 1. geordnet 2. übersichtlich, einzelne Konten sind nachvollziehbar 3. inhaltlich zutreffend a) alle tatsächlichen Einnahmen (auch die Nachzahlungen aus der Vorjahresabrechnung) b) alle tatsächlichen Ausgaben (auch unberechtigte Ausgaben sind einzustellen) 4. Anfangsbestand Konten Endbestand Konten 5. Zinserträge, Mieterträge und sonstige Einnahmen 6. Heizkostenverordnung beachtet (BGH, Urt. v. 17.02.2012 – V ZR 251/10, NJW 2012, 1434; BGH, Urt. v. 10.02.2023 – V ZR 246/21, NJW 2023, 462) 7. Ordnungsgemäße Zuführung zur Erhaltungsrücklage, ordnungsgemäße Abrechnung der Erhaltungsrücklage und der Sonderumlage (siehe Rdnr. 10.168) III. Ordnungsgemäßer Beschluss (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG) 1. Verbrauchsabhängige Abrechnung 2. Einstellung nur [...]
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