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An die Wohnungseigentümergemeinschaft XY Vertreten durch die Verwalterin ... Anschrift Datum Übersendung der Jahresabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, bedingt durch die Gefahren der Coronapandemie haben Sie davon abgesehen, eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen. Nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG haben Sie trotzdem eine Jahresabrechnung aufzustellen. Der Verwalter hat, auch wenn ein Beschluss über die Jahresabrechnung noch nicht möglich ist, die Jahresabrechnung fristgerecht zu erstellen und den Wohnungseigentümern zur Verfügung zu stellen (Weber, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Wohnungseigentumsrecht, IMR 2020, 227). Nach der Rechtsprechung hat der Verwalter drei bis sechs Monate zur Vorlage der Jahresabrechnung Zeit (vgl. z.B. LG Dresden, ZMR 2019, 778). Ich bitte daher darum, die Jahresabrechnung umgehend vorzulegen, da ich diese Abrechnung für die Abrechnung gegenüber meinem Mieter benötige. Die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur [...]
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