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Gesetze
Verfahrensrecht
Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Gesetze
Verfahrensrecht
Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Abschnitt 4 a Gerichtliche Entscheidungen
Abschnitt 4 b Verfahren bei Zustellungen
Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Sechster Abschnitt Zeugen
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen
Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme
Abschnitt 9 a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Abschnitt 9 b Vorläufiges Berufsverbot
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten
Elfter Abschnitt Verteidigung
Elfter Abschnitt Verteidigung
§ 149 Zulassung von Beiständen
§ 138 a Ausschließung des Verteidigers
§ 144 Zusätzliche Pflichtverteidiger
§ 148 a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen
§ 141 Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 138 b Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
§ 150 (weggefallen) Strafprozeßordnung
§ 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
§ 140 Notwendige Verteidigung
§ 138 c Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung
§ 138 Wahlverteidiger
§ 146 Verbot der Mehrfachverteidigung
§ 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger
§ 143 a Verteidigerwechsel
§ 138 d Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers
§ 143 Dauer und Aufhebung der Bestellung
§ 146 a Zurückweisung eines Wahlverteidigers
§ 141 a Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 142 Zuständigkeit und Bestellungsverfahren
§ 139 Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar
§ 145 Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
§ 145 a Zustellungen an den Verteidiger
§ 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers
Elfter Abschnitt Verteidigung
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§ 149 Zulassung von Beiständen
§ 138 a Ausschließung des Verteidigers
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§ 138 b Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
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§ 140 Notwendige Verteidigung
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