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Verfahrensrecht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 Verfahren in Familiensachen
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Verfahrensrecht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 Verfahren in Familiensachen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen
Abschnitt 4 Verfahren in Abstammungssachen
Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Abschnitt 7 Verfahren in Gewaltschutzsachen
Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
Abschnitt 9 Verfahren in Unterhaltssachen
Abschnitt 10 Verfahren in Güterrechtssachen
Abschnitt 11 Verfahren in sonstigen Familiensachen
Abschnitt 12 Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
§ 219 Beteiligte
§ 221 Erörterung, Aussetzung
§ 224 Entscheidung über den Versorgungsausgleich
§ 228 Zulässigkeit der Beschwerde
§ 226 Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 229 Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern
§ 225 Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 223 Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
§ 230 (weggefallen) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 220 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht
§ 222 Durchführung der externen Teilung
§ 227 Sonstige Abänderungen
§ 218 Örtliche Zuständigkeit
§ 217 Versorgungsausgleichssachen
Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
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§ 224 Entscheidung über den Versorgungsausgleich
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§ 226 Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 229 Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern
§ 225 Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 223 Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
§ 230 (weggefallen) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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