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Verfahrensrecht
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
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Verfahrensrecht
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
EGGVG Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
DRITTER ABSCHNITT Anfechtung von Justizverwaltungsakten
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
FÜNFTER ABSCHNITT Insolvenzstatistik
SECHSTER ABSCHNITT Übergangsvorschriften
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
§ 37 (Überprüfung der Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen)
§ 38 a (Entsprechende Anwendung auf besondere Straftaten)
§ 34 a (Beiordnung einer Kontaktperson)
§ 33 (Maßnahmen zur Kontaktsperre)
§ 35 (Bestätigung der Feststellung)
§ 38 (Geltung bei einer Maßregel der Besserung und Sicherung oder Anstaltsunterbringung)
§ 34 (Rechtswirkungen der Maßnahmen)
§ 32 (Zuständigkeit für die Feststellung)
§ 36 (Rücknahme der Feststellung; erneute Feststellung)
§ 31 (Feststellung der Voraussetzungen für eine Kontaktsperre)
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
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§ 36 (Rücknahme der Feststellung; erneute Feststellung)
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