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ZWEITES HAUPTSTÜCK Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
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§ 49 (weggefallen) Jugendgerichtsgesetz
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§ 49 (weggefallen)
JGG ( Jugendgerichtsgesetz )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
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