§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz )
Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung.
Stand: 01.04.2024
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