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Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
ERSTER ABSCHNITT Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
DRITTER ABSCHNITT Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
§ 50 Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger
§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
§ 51 Sonstige Absonderungsberechtigte
§ 46 Wiederkehrende Leistungen
§ 40 Unterhaltsansprüche
§ 48 Ersatzaussonderung
§ 43 Haftung mehrerer Personen
§ 53 Massegläubiger
§ 49 Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen
§ 36 Unpfändbare Gegenstände
§ 41 Nicht fällige Forderungen
§ 42 Auflösend bedingte Forderungen
§ 37 Gesamtgut bei Gütergemeinschaft
§ 45 Umrechnung von Forderungen
§ 38 Begriff der Insolvenzgläubiger
§ 54 Kosten des Insolvenzverfahrens
§ 47 Aussonderung
§ 52 Ausfall der Absonderungsberechtigten
§ 44 a Gesicherte Darlehen
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse
§ 44 Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen
§ 55 Sonstige Masseverbindlichkeiten
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
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§ 55 Sonstige Masseverbindlichkeiten