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Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
SECHSTER TEIL Insolvenzplan
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
SECHSTER TEIL Insolvenzplan
ERSTER ABSCHNITT Aufstellung des Plans
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
DRITTER ABSCHNITT Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
§ 240 Änderung des Plans
§ 245 Obstruktionsverbot
§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 249 Bedingter Plan
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
§ 243 Abstimmung in Gruppen
§ 239 Stimmliste
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 246 a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
§ 245 a Schlechterstellung bei natürlichen Personen
§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 238 b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
§ 251 Minderheitenschutz
§ 253 Rechtsmittel
§ 248 a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
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§ 239 Stimmliste
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 242 Schriftliche Abstimmung
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§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
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§ 251 Minderheitenschutz
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§ 248 a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin