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Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
DRITTER TEIL Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
DRITTER TEIL Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Wirkungen
ZWEITER ABSCHNITT Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
DRITTER ABSCHNITT Insolvenzanfechtung
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Wirkungen
§ 85 Aufnahme von Aktivprozessen
§ 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter
§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
§ 84 Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft
§ 102 Einschränkung eines Grundrechts
§ 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners
§ 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs
§ 89 Vollstreckungsverbot
§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
§ 82 Leistungen an den Schuldner
§ 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung
§ 92 Gesamtschaden
§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage
§ 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren
§ 87 Forderungen der Insolvenzgläubiger
§ 86 Aufnahme bestimmter Passivprozesse
§ 81 Verfügungen des Schuldners
§ 83 Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
§ 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte
§ 99 Postsperre
§ 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Wirkungen
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§ 85 Aufnahme von Aktivprozessen
§ 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter
§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
§ 84 Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft
§ 102 Einschränkung eines Grundrechts
§ 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners
§ 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs
§ 89 Vollstreckungsverbot
§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
§ 82 Leistungen an den Schuldner
§ 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung
§ 92 Gesamtschaden
§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage
§ 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren
§ 87 Forderungen der Insolvenzgläubiger
§ 86 Aufnahme bestimmter Passivprozesse
§ 81 Verfügungen des Schuldners
§ 83 Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
§ 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte
§ 99 Postsperre
§ 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten