§ 117 Besonderheiten für Verfahren vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit
BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )
Wird durch Urteil ohne mündliche Verhandlung oder als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid entschieden, erhält der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung.
Stand: 01.04.2024
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