Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Aktuelle Suchergebnisse 1 - 10 von 14 .
Sortieren nach   

1. Ist in einem Vergleich der Ehegattenunterhalt (hier: der Trennungsunterhalt) geregelt, ohne daß der fall der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten erwähnt ist, so ändert die Arbeitsaufnahme die Geschäftsgrundlage des Vertrages und führt zur Abänderungsmöglichkeit. 2. Auch die Tatsache, daß der Berechtigte nunmehr seit mehr als vier Jahren mit einem neuen Lebensgefährten zusammenlebt, ändert die Geschäftsgrundlage einer Unterhaltsvereinbarung, selbst wenn bei deren Abschluß das Zusammenleben bereits ein Jahr andauerte und deshalb ein Abschlag von 400 DM vom Bedarf des Berechtigten (hier: 1.200 DM) gemacht wurde (Erbringung von Versorgungsleistungen zugunsten des neuen Partners). 3. Von Betreuungskosten für die Versorgung von Kindern während der Arbeitszeit (hier: 750 DM im Monat) sind die Beträge abzusetzen, die auch bei der Betreuung durch den Elternteil selbst angefallen wären (Sowieso-Kosten; hier: 100 DM im Monat für ein tägliches Mittagessen.). 4. Gemäß § 1577 Abs. 2 BGB bleiben auf seiten des Berechtigten ein Drittel seines Einkommens anrechnungsfrei, wenn der Berechtigte wegen der Betreuung eines sechsjährigen Kindes überobligationsmäßig tätig ist und auf ihn trotz der Einschaltung einer Tagesmutter nicht unerhebliche zusätzliche Belastungen zukommen (hier: Transport des Kindes zur Tagesmutter, intensive Beschäftigung mit dem Kind in der verbleibenden Zeit). 5. Der für die Erbringung von Versorgungsleistungen gegenüber einem neuen Partner anzusetzenden Beträge sind abhängig von der Leistungsfähigkeit des neuen Partners. 6. Im Rahmen der Billigkeitserwägungen nach § 1579 BGB (hier: Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB wegen langjährigen Zusammenlebens mit einem neuen Partner) ist das Erziehungsgeld trotz der Regelung des § 9 BErzGG auf seiten des Berechtigten zu berücksichtigen.

OLG Hamm (11 UF 60/96) | Datum: 13.12.1996

FamRZ 1997, 886 (LS) NJW-RR 1997, 963 NJWE-FER 1997, 218 (LS) OLGReport-Hamm 1997, 77 [...]

1. In seinem Anwendungsbereich verdrängt das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit von Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 05.10.1961 (MSA) die allgemeinen Regeln über die internationale Zuständigkeit, insbesondere auch § 35b FGG. 2. Tatsächlich Umstände, die zur Anordnung der Entziehung des Personensorgerechts führen können, sind geeignet, ein Kind in seiner Person ernstlich zu gefährden. Hieraus ergibt sich auf Grund der Gefährdungszuständigkeit nach Art. 8 MSA die Anwendung deutschen Rechts, und zwar unabhängig davon, ob Vorbehalte im Hinblick auf Art. 3 MSA bestehen (hier: bei libanesischen Staatsangehörigen). 3. Hat ein Kind in einer Pflegefamilie Aufnahme gefunden und dauert das Pflegeverhältnis über längere Zeit an (hier: fünfjähriges Kind, das im Alter von fünf Monaten zu der Pflegefamilie gekommen ist), kann sich daraus eine Beziehung entwickeln, die alle psychologischen Elemente einer gut funktionierenden Eltern-Kind-Beziehung enthält. 4. Das Herauslösen eines Kindes aus einer Pflegefamilie, in der es durch längeren Aufenthalt verwurzelt ist, ist deshalb mit dem Kindeswohl nur zu vereinbaren und nur zulässig, wenn sie ohne die Gefahr einer erheblichen und nachhaltigen Störung der Kindesentwicklung durchgeführt werden kann. 5. In Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts, Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, ist daher anzustreben, ein Pflegeverhältnis nicht generell so zu verfestigen, daß die leiblichen Eltern nahezu in jedem Fall den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen. 6. Bei einem Streit um die Rückführung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern ist in jedem Fall konkret abzuwägen zwischen der nach Art und Ausmaß abzuschätzenden Gefährdung des Kindeswohls durch die Aufhebung des Pflegeverhältnisses und dem rechtlich geschützten Interesse der Eltern an der Rückführung. Im Streit zwischen der Pflegefamilie und den Eltern

OLG Hamm (15 W 216/96) | Datum: 17.03.1997

FGPrax 1997, 145 FamRZ 1998, 447 NJW-RR 1997, 1299 NJWE-FER 1997, 272 (LS) OLGReport-Hamm 1997, 265 [...]

Aktuelle Suchergebnisse 1 - 10 von 14 .