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OLG Karlsruhe (20 UF 81/15) | Datum: 28.10.2016
1. Der Versäumnisbeschluss des Senats vom 08.07.2016, Az. 20 UF 81/15, wird aufrechterhalten. 2. Der Antragsteller trägt auch die weiteren Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 4. [...]