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OLG Frankfurt/Main (20 W 399/10) | Datum: 15.10.2010
Die angefochtene Zwischenverfügung wird dahin ergänzt, dass das Eintragungshindernis auch durch die klarstellende zusätzliche Erklärung des Antragstellers zu 2) in der Form des § 29 GBO beseitigt werden kann, aus der [...]