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OLG Brandenburg (9 WF 58/10) | Datum: 18.03.2010
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die gemäß § 59 FamGKG statthafte und in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Amtsgericht hat den Verfahrenswert zutreffend mit 1.770 € für das [...]