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LSG Bayern (L 12 EG 55/09) | Datum: 24.06.2009
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.11.2007 wird zurückgewiesen. II. Die notwendigen Auslagen der Klägerin sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. [...]