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FG München (10 K 3104/07) | Datum: 22.12.2008
1. Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 23.03.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.07.2007 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für [...]